Trotz aller Kritik, dass der Abriss großer Teile des international renommierten Kulturensembles RAW und die fatale Hochhausentwicklung auf dem RAW nur durch ein fehlerhaftes Gutachten erzwungen ist und die Initiative RAW Kulturensemble als unabhängige Vertretung der Nachbarschaft nicht berücksichtigt wurde, gibt es die Entscheidung, dass der Entwurf von Holzer Kobler Architekturen die Grundlage für den Bebauungsplan werden soll. Der Bezirk nimmt es hin, dass die Initiative bei den aktuellen “Beteiligungsveranstaltungen” der Kurth-Immobilien (z.B. 18.5.23) einfach nicht mehr eingeladen wird und diese nur im Kreis der mietvertragsabhängigen NutzerInnen stattfinden. Diese dürfen den Abrissplan nicht grundlegend kritisieren um den “Deal” nicht zu gefährden.
Die vielfach geäußerte Kritik blieb weitgehend unberücksichtigt und der Bezirk macht Tempo: Seit dem 20.6.22 lag der Bebauungsplanentwurf einen Monat lang in der “frühzeitigen Beteiligung” aus. Hier die Planungsgrundlage dazu.
Trotz aller Beschwichtigungen ist das ein großer Schritt hin zum Baurecht. Denn ein qualifizierter Bebauungsplanentwurf kann bereits Baurecht nach §34 BauGB schaffen noch vor Festsetzung des B-Plans. Viele Menschen haben Einwendungen verfasst. Die Planung muss dringend noch einmal grundsätzlich diskutiert werden und die Mängel wie z.B. das fehlerhafte Gutachten, das ausstehende Beteiligungsverfahren mit Anlaufstelle, nicht berücksichtigte BVV-Beschlüsse zur Grünflächenentwicklung und zum Erlass eines Erhaltungsgebietes erst einmal aufgearbeitet werden!
Text von Planungsstadt
